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Sicherheitsprüfungen


Wir setzen die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag. Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht hier die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge (Lkw, Zugmaschinen) und Kraftomnibusse im Mittelpunkt unserer Arbeit.